top of page

MOBBING

Mobbing steht in vielen Firmen heutzutage an der Tagesordung, gerade unter Arbeitskollegen oder um unliebsame Arbeitnehmer loszuwerden. Sie können sich jedoch gut dagegen wehren!

​

Wenn Sie gemobbt werden, dann  führen Sie unbedingt ein "Mobbing-Tagebuch", damit lässt sich der Mobbingvorwurf später gut beweisen.

​

Der Arbeitgeber hat eine allgemeine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers. Daher muss er nach Beschwerden und Gesprächen mit den Beteiligten Abhilfe schaffen.

 

Sollte der Arbeitgeber dies nicht tun, kann der Arbeitnehmer zunächst die Zurückbehaltung seiner Arbeitsleistung androhen. Ratsam ist dabei in jedem Fall aber eine vorherige anwaltliche Beratung, denn eine unberechtigte Arbeitsverweigerung stellt einen fristlosen Kündigungsgrund dar.

 

Bei einer Verletzung dieser Pflichten hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

​

Es können auch Schmerzensgeld oder Schadensersatzansprüche bei einer durch Mobbing bedingten Erkrankung oder eine Entschädigung wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts verlangt werden.

​

Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung unter 02761 - 7009 398 zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, da im Arbeitsrecht jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selber tragen muss.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.

​

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

​

​

 

bottom of page