top of page

 

KOSTEN

 

 

Kostentransparez ist eine wichtige Grundlage für ein gutes Mandatsverhältnis. 

​

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten lege ich für meine Mandanten höchsten Wert.


Das gilt für die Vergütung meiner Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

​

Grundsätzlich erfolgt eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die entstehenden Kosten richten sich dann nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit sowie der Art

( gerichtlich oder außergerichtlich ) und dem Umfang der Tätigkeit.

​

Gerade in strafrechtlichen Angelegenheiten ist oftmals die Vereinbarung eines Pauschalhonorars als Vergütungsform sinnvoll, wenn sich der Umfang des Arbeitsaufwandes abschätzen lässt und es sich um ein einmaliges Projekt handelt.

 

Möglicherweise kommt auch eine Vereinbarung eines Stundenhonorars in Betracht, wenn der Umfang der Tätigkeit  noch nicht feststeht oder eine längerfristige Beratung gewünscht ist. Auf die Nachvollziehbarkeit und Transparenz wird natürlich größten Wert gelegt.

​

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kommt diese in den meisten Fällen für die entstandenen Kosten auf.

​

Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben, werde ich natürlich auch für Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)haben.
 

bottom of page