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KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann ist Eile geboten wenn Sie gegen diese vorgehen wollen!

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Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, dann ist diese in den seltensten Fällen rechtmäßig!

Sie sollten daher immer prüfen lassen, ob Ihr Arbeitgeber alle Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung beachtet hat.

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Wichtig: Bei einer Kündigung muss schnell gehandelt werden, denn eine Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung möglich.

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Sollte die Frist versäumt werden, haben Sie möglicherweise bares Geld liegen lassen in Form einer Abfindung oder wären sogar wieder eingestellt worden.

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Insbesondere bei außerordentlichen fristlosen Kündigungen ist ein Vorgehen gegen die Kündigung meistens zwingend notwendig, da ansonsten eine Sperre beim Arbeitslosengeld droht.

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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, da im Arbeitsrecht jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selber tragen muss.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen oder Sie haben die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu bekommen.

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Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht für Kündigungsschutzklage in Olpe:

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

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