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ARZTSTRAFRECHT

Im medizinischen Bereich werden heutzutage nicht selten strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern usw. geführt. Für die Betroffenen steht bei einem solchen Verfahren oftmals auch die berufliche Existenz auf dem Spiel.

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Im Medizinstrafrecht ist daher eine Zusammenarbeit mit Gutachtern uns Sachverständigen unerlässlich um den Tatvorwurf zu entkräften.

 

Den Beschuldigten wird häufig folgendes zur Last gelegt:

- Abrechnungsbetrug​

- Fahrlässige Körperverletzung

- Fahrlässige Tötung

- Gefährliche Körperverletzung

- Körperverletzung mit Todesfolge

- Unterlassene Hilfeleistung

- Urkundenfälschung

- Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht

- Verstoß gegen das BtMG

 

Zudem gilt es insbesondere häufig folgende Durchsuchungen von Praxisräumen zu vermeiden und die berufsrechtlichen Konsequenzen auszuräumen oder zu minimieren.

 

Sie sollten keine Aussagen machen ohne nicht zuvor mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen zu haben. Es gibt unzählige Beispiele in denen durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger sogar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden konnte.​​

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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, wenn Sie mich beauftragen. 

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In dringenden strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr unter 0177 71 79 275.

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Ihr Strafverteidiger :

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

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