DER DRITTE IM MIETVERHÄLTNIS
Welche Rechte und welchen Schutz der Mieter gegenüber Dritten hat spielt insbesondere gegenüber dem Erwerber der Mietsache eine tragende Rolle.
Auch bei der Gebrauchsüberlassung an Dritte, insbesondere bei der Untermieter, sind einige wichtige Punkte von beiden Parteien zu beachten, bspw. wegen der Erlaubnispflicht oder wer wie für Schäden des Untermieters haftet.
Ein häufiger Streitpunkt ist weiter die Frage, welche Ansprüche bestehen wenn eine unbefugte Gebrauchsüberlassung stattgefunden hat oder wer überhaupt als "Dritter" anzusehen ist
( Familienangehörige, Besucher).
Der Mietvertrag kann auch ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte sein. Aus diesem Mietvertrag können Mitmieter auch Anspüche geltend machen.
Auch das Eintrittsrecht in den Mietvertrag bei dem Tod des Mieters ist ein beliebtes Thema.
Wenn Sie Frgen zum dem Themenkreis des Dritten im Mietverhältnis haben, dann vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen.
Nach Prüfung Ihres Sachverhaltes kann ich Ihnen sagen, ob was Sie beachten müssen und welche Rechte Sie haben.
Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen und ob die Kosten eventuell sogar die Gegenpartei zu tragen hat.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.
Ihr Ansprechpartner im Mietrecht:
Rechtsanwalt Marcel Tomczak