JUGENDSTRAFRECHT
Der Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht liegt insbesondere bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften (Ausschluss der Öffentlichkeit, Anwendbarkeit des JGG etc.) und bei dem Strafmaß. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ziel ist es im Jugendstrafrecht frühzeitig eine Einstellung zu erreichen.
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Sie sollten keine Aussagen machen ohne nicht zuvor mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen zu haben. Es gibt unzählige Beispiele in denen durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger sogar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden konnte.
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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, wenn Sie mich beauftragen.
In dringenden strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr unter 0177 71 79 275.
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Ihr Strafverteidiger :
Rechtsanwalt Marcel Tomczak