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LOHNKLAGE

Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt, müssen Sie diesen notfalls einklagen!

 

Zu Lohnzahlungssteitigkeiten kommt es häufiger, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schon gekündigt hat.

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Gerade bei Lohnzahlungen sind die häufig im Arbeitsvertrag vereinbarten Ausschlussfristen zu beachten. Nach diesen Klauseln verfallen die Ansprüche auf den Lohn, wenn Sie diese nicht innerhalb einer im Arbeitsvertrag festgelegten Frist geltend gemacht werden.

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Sie sollten daher bei rückständigen Lohnzahlungen nicht lange warten, sondern diese so schnell wie möglich beim Arbeitgeber schriftlich anzeigen.

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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, da im Arbeitsrecht jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selber tragen muss.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen oder Sie haben die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu bekommen.

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Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

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