NEBENKLAGE
Was bedeutet eigentlich Nebenklage? Die Nebenklage macht es einer Privatperson möglich auf Seiten der Strafverfolgung dem Strafverfahren beiwohnen zu können.
Die Geschädigten oder Opfer können über die Nebenklage ihre Interessen effektiv durch Ihren Nebenklagevertreter wahrnehmen und haben so unmittelbar "Zugriff" auf das Verfahren.
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Zudem können im Rahmen des Adhäsionsverfahren schon Schadens und Schmerzengeldansprüche geltend gemacht werden.
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Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Ihnen zustehenden Verfahrensrechte bestmöglich zu nutzen um Ihre Teilhabe am Strafprozess und Ihre Ansprüche zu sichern.
Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, wenn Sie mich beauftragen.
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In dringenden strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr unter 0177 71 79 275.
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Ihr Strafverteidiger :
Rechtsanwalt Marcel Tomczak