RECHTE UND PFLICHTEN IM MIETVERHÄLTNIS
In einem Mietverhältnis haben Mieter und Vermieter gleichermaßen Rechte und Pflichten.
Man unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenpflichten der Parteien.
Sollte einer der Parteien ihre Haupt- oder Nebenpflicht nicht erfüllen, ergeben sich daraus Ansprüche, die eine Partei notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann.
Zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört es u.a. dem Mieter die Sache zu Überlassen und auch zu Belassen § 535 Abs. 1 S, 1 BGB.
Eine Hauptpflicht des Mieters ist ,die vereinbarte Miete zu entrichten, die nach § 556 b Abs. 1 BGB vorleistungspflichtig zu zahlen ist.
Wenn Sie wissen möchten, ob eine Vertragspartei gegen Haupt- oder Nebenpflichten verstößt oder verstoßen hat, dann vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen.
Nach Prüfung Ihres Sachverhaltes kann ich Ihnen sagen, ob ein Verstoß vorliegt und welche Rechte Sie dagegen haben.
Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen und ob die Kosten eventuell sogar die Gegenpartei zu tragen hat.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.
Ihr Ansprechpartner im Mietrecht:
Rechtsanwalt Marcel Tomczak