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VERMÖGENSDELIKTE

Wenn Ihnen ein Eigentums- oder Vermögensdelikt zur Last gelegt wird, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger aufsuchen, denn gerade bei diesen Delikten droht eine empfindliche Strafe.

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Zu den Eigentums- und Vermögensdelikten gehört u.a. :

- Diebstahl § 242 StGB

- Sachbeschädigung § 303 StGB

- Betrug § 263 StGB

- Hehlerei § 259 StGB

- Erpressung § 253 StGB

- Räuberische Erpressung § 255 StGB

- Untreue § 266 StGB

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Sie sollten keine Aussagen machen ohne nicht zuvor mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen zu haben. Es gibt unzählige Beispiele in denen durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger sogar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden konnte.

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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, wenn Sie mich beauftragen. 

​In dringenden strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie mich rund um die Uhr unter der Handy-Nummer 0177-71 79 275.

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Ihr Strafverteidiger :

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

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