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WERKVERTRAGSRECHT

Nach Handwerksarbeiten treten nicht selten Probleme auf, daher sollten Sie Ihre Rechten und Pflichten gleichermaßen  kennen.

 

Insbesondere wenn die Werkleistung  einen Rechts- oder Sachmangel aufweist, sollten Sie über Ihre Rechte als Besteller Bescheid wissen. Sie haben als Besteller eine Fülle von Rechten, angefangen von der Leistungsverweigerung bis hin zur Selbstvornahme.

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Wenn Sie wissen möchten, ob ein Mangel vorliegt und welche Rechte Sie nun geltend machen können, dann vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen.

Nach Prüfung Ihres Sachverhaltes kann ich Ihnen sagen, ob ein Mangel vorliegt und welche Rechte Sie haben.

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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen und ob die Kosten eventuell sogar die Gegenpartei zu tragen hat.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.

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Ihr Ansprechpartner im Werkvertragsrecht:

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

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