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ARBEITSZEUGNIS

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, sollte das ausgestellte Arbeitszeugnis besondere Beachtung finden, denn das Zeugnis dient dem Arbeitnehmer als Grundlage für seine neuen Bewerbungen.

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Man unterscheidet bei dem Arbeitszeugnis zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis. 

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In dem Zeugnis wird eine besondere Zeugnissprache verwendet und diese ist für den Arbeitnehmer nicht immer leicht zu entschlüsseln, aber dennoch sehr aufschlussreich für den neuen Arbeitgeber.

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Sollte Ihnen kein oder nur ein unzureichendes Arbeitszeignis ausgestellt worden sein, so sollten Sie umgehend handeln, denn es kann Ihren weiteren beruflichen Werdegang erheblich beeinflussen.

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Ich stehe Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ich werde selbstverständlich auch mit Ihnen erörtern welches Kostenrisiko Sie eingehen, da im Arbeitsrecht jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selber tragen muss.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen.

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Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Marcel Tomczak

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